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Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

Seit einigen Jahren kooperieren der DLRG Landesverband Hessen e.V. und das hessische Kultusministerium, um die Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte sicherzustellen. Eine Lehrkraft gilt als rettungsfähig, wenn sie über einen Rettungsschwimmschein (z.B. Bronze) verfügt. Der Rettungsschwimmschein ist unbegrenzt gültig, muss aber im Rahmen der Tätigkeiten regelmäßig aufgefrischt werden. Das HKM schreibt eine Zeitdauer von 3-5 Jahren zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit vor. Bei der Auffrischung werden nicht mehr alle Bestandteile des Rettungsschwimmscheins geprüft, daher wird die Verlängerung/Auffrischung nicht in den Rettungsschwimmpass eingetragen, sondern eine separate Bescheinigung ausgestellt. Die Veranstaltungen zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit sind akkreditiert. Die Inhalte der Rettungsschwimmscheine finden Sie unter Rettungsschwimmen. Bei der Auffrischung der Rettungsfähigkeit werden folgende Inhalte behandelt:

  • Erläuterung der Verordnungs- und Erlasslage über die Aufsicht über Schüler 
  • Theoretische Grundlagen zum Retten (Erste Hilfe) und zur Wasserrettung
  • Übung zur Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Praktische Übungen u.a. zum Tauchen, Transportieren/Schleppen/Anlanden
  • Kombinierte Übung
  • Ergänzende Aspekte zum Schwimmunterricht

Termine zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit finden Sie in der Lehrgangsübersicht.

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