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Training

Ab Montag Negativnachweise für das Training erforderlich (ab 23. August)

Veröffentlicht: 20.08.2021
Autor: RfÖ

Dringende Mitteilung des Vorstands

Da die Inzidenzwerte leider wieder deutlich ansteigen, gilt ab sofort im Main-Kinzig-Kreis für alle Sportstätten inkl. Hallenbädern der zwingende Negativnachweis gemäß Coronavirus-Schutzverordnung der Hessischen Landesregierung.

Deshalb muss jede Person VOR dem Gebäudeeintritt in das Maintalbad den Negativnachweis erbringen.

Das bedeutet, dass wir schon ab dem nächsten Training (am 23. August) OHNE AUSNAHME und ZUSÄTZLICH zu allen weiteren Coronavirus-Maßnahmen (Maskenpflicht, Abstandsregeln, etc.) auch noch den gültigen Negativnachweis prüfen müssen.

  1. Impfnachweis: GEIMPFTE brauchen uns nur einmalig nachweisen, dass sie einen ausreichenden Impfschutz besitzen.
  2. Genesenennachweis: GENESENE müssen beim nächsten und jedem ersten Training im Monat nachweisen, dass die Frist von 6 Monaten noch andauert.
  3. Testnachweis: GETESTETE, also jeder, der nicht zu den ersten beiden Gruppen zählt, muss für jedes Training
    a) einen Testnachweis, nicht älter als 24 Stunden, oder
    b) einen Testnachweis mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder vergleichbar), nicht älter als 48 Stunden, oder
    c) den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende
    vorlegen.

     

ACHTUNG: Selbsttests dürfen wir nicht akzeptieren. Der Negativnachweis ist am Schwimmbadeingang vorzuzeigen. Kinder unter 6 Jahren sind vom Negativnachweis befreit.

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